AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG 2024)

 

AGB für die Vermietung der Ferienwohnung Just

 

1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an info@fewo-just.de oder rufen uns unter +49 6373 6196 an.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung bzw. den Mietvertrag. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe §3) rechtskräftig.

 

3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Schlüsselübergabe in bar.

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Übernachtungen für einen kürzeren Aufenthalt sind auf Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag erheben.

Es wird eine Kaution unabhängig von der Mietdauer erhoben. Diese wird bei Einzug erhoben und ist vor Ort in bar zu hinterlegen. Sofern das gemietete Objekt in schadfreiem, regelkonformen Zustand verlassen wurde, wird, sofern die Vermieter bei Abreise anwesend sind, die Kaution in bar vor Ort erstattet, andernfalls umgehend auf das vom Mieter dafür angegebene Konto überwiesen.

Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGB.

Wir akzeptieren ausschließlich Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks. Eine Überweisung vorab ist möglich und muss bis zum Einzug auf unserem Konto eingegangen sein.

 

4 An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1-2 Tage vor Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache freizumachen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, der Backofen muss sauber und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Bitte sortieren Sie ihren Müll in die bereitgestellten Behälter ein, diese werden von und geleert.

Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution zu verrechnen.

 

5 Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder dem Mobiliar. Hierzu zählen auch Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt (die Betten dürfen zusammengeschoben werden). Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet und es fallen Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.

 

7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung Just einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

Bis zu 1 Monate vor dem Anreisetag keine Stornokosten,

bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Mietpreises,

bis 48 Stunden vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises,

bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Mietpreises.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung auf Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrags gerechtfertigt ist.

 

10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für die vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).

 

11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  • 11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthalts eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

  • 11.2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.  Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

  • 11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, bzw. Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät kommen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  • 11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelnden Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

 

12 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

13 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab den gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)

 

14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.